Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.